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Professur für Sozialwissenschaft der Nachhaltigkeit im nationalen und internationalen Kontext

Die Fachhochschule Erfurt ist eine moderne und praxisorientierte Campus-Hochschule und zählt zu den leistungsstarken Lehr- und Forschungseinrichtungen in Thüringen.

Mit einer stark ausgeprägten Vielfalt vertreten durch unsere sechs Fakultäten, den rund 4000 Studierenden in den Bereichen Mensch, Natur, Raum und Technik und ca. 430 Mitarbeitenden gestalten wir gemeinsam mit unseren Praxis- und Wissenschaftspartnern in einer attraktiven Region Zukunftsperspektiven.

Zu ihrer Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften gehören die Fachrichtungen Soziale Arbeit und die Fachrichtung Bildung und Erziehung von Kindern. Die wesentlichen Prinzipien dieser Fachrichtungen bestehen in einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis in Lehre und Forschung. Das zeigt sich in einer wissenschaftlichen Grundausbildung, die mit einem interdisziplinären und problemorientierten Zugang sowie einem exemplarischen Lernen verbunden ist.

Zentrales Leitbild unserer Hochschule ist es, an der gesellschaftlichen Transformation für eine nachhaltige Entwicklung als einer der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bedeutsam mitzuwirken. Wir laden Sie herzlich dazu ein, diesen Prozess in folgender Professur aktiv mitzugestalten.

In der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften ist zum Sommersemester 2024 oder nächstmöglichen Termin die

Professur für Sozialwissenschaft der Nachhaltigkeit im nationalen und internationalen Kontext

zu besetzen.

Allgemeine Hinweise zur Stelle:

1 Stelle, Besoldungsgruppe W 2, Kennziffer S 50

Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung zur Professorin oder zum Professor erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet für drei Jahre. Ausnahmen hiervon und das Verfahren zur Umwandlung des Beamt:innenverhältnisses auf Zeit in ein Beamt:innenverhältnis auf Lebenszeit entnehmen Sie bitte § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Nachhaltige Entwicklung heißt, die sozialen und ökologischen Dimensionen aktueller und zukünftiger Herausforderungen im Blick zu haben und in Einklang zu bringen und dabei neben der regionalen/nationalen Situation auch den internationalen Kontext zu berücksichtigen. Fühlen Sie sich hiervon angesprochen, so erwartet Sie mit der Professur eine Lehr- und Forschungstätigkeit im Bereich der sozialwissenschaftlichen Nachhaltigkeit im nationalen und internationalen Kontext unter besonderer Berücksichtigung der globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals/SDGs; https://www.bmz.de/de/agenda-2030). Inhaltlicher Fokus soll auf mindestens einem der für die Sozialwissenschaften relevanten sozialen Nachhaltigkeitsziele als auch auf dem Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit liegen (z.B. zu sozialwissenschaftlichen Auswirkungen von Klimaveränderungen auf Soziale Arbeit/Kindheitspädagogik, Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen zu klimabewusster Sozialer Arbeit/Kindheitspädagogik, Green Social Work/Green Pedagogy sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung).

Mit der Professur ist die Durchführung und Weiterentwicklung von Lehre in allen Studiengängen der Fakultät sowohl zu den genannten sozialen/ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten als auch zu sozialarbeiterisch bzw. kindheitspädagogisch relevanten Inhalten der eigenen sozialwissenschaftlichen Profession verbunden.

Erwartet wird zudem ein Engagement im Ausbau von Kooperationen mit Partner:innen für Lehre, Praxis und Forschung sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext und entsprechende Zusammenarbeit und die Bereitschaft zur Konzeption und Durchführung englischsprachiger und interdisziplinärer Lehre, aktiver Beteiligung in der Selbstverwaltung sowie die Erfüllung weiterer Aufgaben nach § 83 ThürHG.

Was bringen Sie mit?

  • abgeschlossenes Hochschulstudium im Themengebiet der Professur, vorzugsweise in der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Soziologie, Politikwissenschaften oder einer vergleichbaren sozialwissenschaftlichen Studienrichtung,
  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis im nationalen und/oder internationalen Kontext mit Bezug zum Themenfeld der sozialen/ökologischen Nachhaltigkeit (z.B. im Sozial- oder Umweltbereich, NGOs),
  • eine inhaltliche Abdeckung von sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitszielen,
  • eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, Forschungserfahrungen und Publikationen im Themengebiet der Professur,
  • internationale wissenschaftliche und/oder berufspraktische Erfahrungen zur Gewährleistung der internationalen Ausrichtung der Professur,
  • sowie durch einschlägige Lehrerfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung sowie medienpädagogische/-didaktische/-technische Kompetenz,
  • Bereitschaft und idealerweise erste Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit,
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.

Allgemeine Regelungen für Professoren

gemäß § 84 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz: Einstellungsvoraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen für Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

  1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  2. pädagogische Eignung,
  3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
  4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
    a) zusätzliche wissenschaftliche oder zusätzliche künstlerische Leistungen oder
    b) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

gemäß § 83 Thüringer Hochschulgesetz: Aufgaben

(1) Die Professoren nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre sowie Weiterbildung selbständig wahr; im Bereich der Hochschulmedizin nehmen sie auch Aufgaben der Krankenversorgung wahr. Die Professoren sind zu einer inhaltlich und didaktisch qualitätsgerechten Lehre auf der Grundlage der zur Sicherung des Lehrangebots gefassten Beschlüsse der Hochschulorgane verpflichtet. Sie haben Lehrveranstaltungen ihrer Fächer in allen Studiengängen und in der Weiterbildung im Rahmen der für ihr Dienstverhältnis geltenden Regelungen abzuhalten und Lehrveranstaltungen zu übernehmen, die ihrem Berufungsgebiet verwandt sind. In der Vorlesungszeit haben die Lehrverpflichtungen grundsätzlich Vorrang vor anderen dienstlichen Aufgaben. In den Lehrveranstaltungen können Professoren sich nur aus zwingenden Gründen vertreten lassen; die Vertretung bedarf der Genehmigung des Dekans.

(2) Zu den Aufgaben der Professoren gehören auch

  1. Aufgaben im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers,
  2. die Übernahme von Forschungsprojekten oder künstlerischen Vorhaben der Hochschule oder die Mitwirkung an diesen,
  3. die Mitwirkung an der Verwaltung der Hochschule einschließlich der Selbstverwaltung,
  4. die Mitwirkung an der Abnahme von Prüfungen einschließlich staatlicher und kirchlicher Prüfungen,
  5. die Förderung der Studierenden durch Beteiligung an Tutorenprogrammen, Mentorenprogrammen und an der Studienberatung,
  6. die Teilnahme an Promotions-, Habilitations- und Berufungsverfahren,
  7. die Förderung der fachlichen und didaktischen Qualifizierung der ihnen zugeordneten Mitarbeiter,
  8. die Betreuung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses,
  9. die Beteiligung an Aufgaben der Studienreform,
  10. die Erstattung von dienstlich veranlassten Gutachten in ihren Fächern einschließlich der hierfür erforderlichen Untersuchungen ohne besondere Vergütung; hierunter sind insbesondere Gutachten gegenüber der eigenen Hochschule sowie Gutachten in Berufungsverfahren zu verstehen,
  11. die Übernahme von Lehrveranstaltungen an anderen Hochschulen des Landes und
  12. die Mitwirkung an Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren beim Hochschulzugang und bei der Zulassung von Studienbewerbern.

(3) Bei der Festlegung des Umfangs der Lehrverpflichtung muss jedem Professor die Zeit belassen werden, die für seine übrigen Dienstaufgaben, insbesondere für wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten, erforderlich ist.

(4) Auf Antrag des Hochschullehrers kann der Präsident die Wahrnehmung von Aufgaben in Einrichtungen der überregionalen Wissenschaftsförderung, die überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert werden, zur dienstlichen Aufgabe erklären, wenn dies mit der Erfüllung der übrigen Aufgaben des Hochschullehrers vereinbar ist.

(5) Die nähere Ausgestaltung des Dienstverhältnisses ergibt sich aus den Absätzen 1 bis 4, der  Funktionsbeschreibung der Stelle sowie gegebenenfalls den Kooperationsverträgen zwischen Hochschulen oder Hochschulen und sonstigen Einrichtungen nach § 5 Abs. 10; sie wird in dem Einweisungserlass festgelegt. Die Festlegung steht unter dem Vorbehalt einer Überprüfung in angemessenen Abständen.

gemäß § 86 Thüringer Hochschulgesetz „Dienstrechtliche Stellung von Professoren“

(1) Professoren werden in der Regel zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Eine Ernennung auf Lebenszeit setzt voraus, dass aufgrund einer mindestens einjährigen vorherigen Tätigkeit in Wissenschaft, Kunst, Forschung oder Lehre eine Bewährung festgestellt wird; das Ministerium kann von dieser Voraussetzung Ausnahmen zulassen. Professoren können auch als Beamte auf Zeit oder als Angestellte befristet oder unbefristet beschäftigt werden. Ein Beamtenverhältnis auf Zeit oder eine befristete Beschäftigung kommt insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professorenamt oder bei einer zeitlich befristeten Förderung der Professur in Betracht. Die Dauer des Beamtenverhältnisses auf Zeit oder des befristeten Angestelltenverhältnisses beträgt höchstens sechs Jahre; nach Ablauf einer befristeten Beschäftigung ist eine erneute befristete Beschäftigung als Professor nicht zulässig.

(2) Die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach Absatz 1 Satz 3 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist auf Antrag der zuständigen Selbstverwaltungseinheit der Hochschule ohne erneutes Berufungsverfahren möglich. Über den Antrag entscheidet der Präsident. Dem Antrag nach Satz 1 ist eine gutachterliche Stellungnahme zur fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung des betroffenen Professors beizufügen. § 25 Abs. 6 Satz 1 (Sondervotum) sowie § 85 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 gelten entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend im Fall der Umwandlung eines befristeten Angestelltenverhältnisses nach Absatz 1 Satz 3 in ein unbefristetes.

(3) Professoren im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und im Beamtenverhältnis auf Zeit kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden, insbesondere wenn dadurch die Verbindung zur Praxis aufrechterhalten oder wieder hergestellt werden soll und keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 kann auch weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines hauptamtlichen Professors betragen; in diesem Fall soll sie zwölf Jahre nicht überschreiten. Für eine Teilzeitbeschäftigung nach den Sätzen 1 und 2 finden § 51 Abs. 2 Satz 3 und 4 sowie § 61 Abs. 2 des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) keine Anwendung, jedoch darf der Umfang einer oder mehrerer Nebentätigkeiten den Umfang der Teilzeitbeschäftigung nicht übersteigen und der Gesamtumfang der Beschäftigung im Beamtenverhältnis und in Nebentätigkeit darf bei einem teilzeitbeschäftigten Professor nicht höher sein als bei einem vollzeitbeschäftigten Professor.

(4) Für Professoren, die im Rahmen eines Berufungs- und Karrierekonzepts nach § 85 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 auf eine befristete Professur berufen wurden, kann das Beamtenverhältnis auf Antrag des Professors bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 BEEG, das oder die zum Zeitpunkt des Antrags das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, um bis zu einem Jahr je betreutem Kind, insgesamt um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Sofern während der Laufzeit einer solchen befristeten Professur im Ergebnis einer Evaluation keine Bewährung festgestellt wird, kann das Beamtenverhältnis mit Zustimmung des Professors um bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für Professoren in einem befristeten Angestelltenverhältnis entsprechend.

Was bieten wir Ihnen?

  • große Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten in einem neuen, innovativen Bereich
  • ein dynamisches und innovatives Kollegium
  • tatkräftige Unterstützung in Ihren Lehr- und Forschungsvorhaben durch die Fakultät und die Hochschule insgesamt
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Sie können Ihre Arbeitszeit weitgehend flexibel gestalten
  • zentral gelegener Campus in Erfurt, der Thüringer Landeshauptstadt, in der Sie sehr gute Wohn- und Freizeitbedingungen vorfinden

Bewerbungshinweise:

Wir wünschen uns mehr Frauen in Lehre und Forschung an unserer Hochschule und freuen uns daher besonders über Bewerbungen von Interessentinnen. Gerne wenden Sie sich mit eventuellen Fragen zum Bewerbungsverfahren daher auch direkt an die Gleichstellungsbeauftragte der Fachhochschule Erfurt (E- Mail: gleichstellung@fh-erfurt.de).

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zudem der Vorsitzende der Berufungskommission, Prof. Dr. Tobias Luck (E-Mail: tobias.luck@fh-erfurt.de; Tel.: +49 361 6700-3236), zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, akademische Urkunden, Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeit, Arbeitszeugnisse, Veröffentlichungsliste, Lehrevaluationsergebnisse) bitte unter Angabe der Kennziffer S 50 bis zum 31.07.2023 schriftlich oder per E-Mail an:

Fachhochschule Erfurt
Dezernat Personal und Recht
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt

E-Mail: bewerbung@fh-erfurt.de

Vorstellungskosten können nicht erstattet werden. Schriftliche Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein, da nach Abschluss des Verfahrens die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber:innen vernichtet werden. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz: https://www.fh-erfurt.de/ausschreibungen/datenschutzhinweise-stellenausschreibungen

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The University of Applied Sciences Erfurt is a modern, practice-oriented campus university, which is one of the leading teaching and research institutions in the federal state of Thuringia.

With six faculties, approximately 4,000 students in the fields of humanity, nature, space and technology, and around 430 employees, our diversity allows us to create opportunities for our region’s future together with our partners in industry and research.

The Faculty of Applied Social Sciences comprises the departments of Social Work and Early Childhood Education. One of the key principles of these departments is the close integration of theory and practice in both teaching and research. This is reflected in their core academic curricula, which combine an interdisciplinary, problem-based approach with learning by example.

Our university’s mission statement focuses on the significant role we play in societal transformation towards sustainable development as one of the major challenges of the 21st century. We would like to invite you to actively shape this process by holding the following professorship.

From the beginning of Summer Semester 2024 or at the earliest possible date thereafter, the Faculty of Applied Social Sciences is seeking to fill the position of

Professor for Social Science of Sustainability in National and International Contexts

General information about the position:

1 post, salary grade W 2, reference number S 50

For job candidates who have not been appointed as a professor before, first employment is usually limited to a three-year term. After positive evaluation afterwards, the position would be permanent. For job candidates who already have been appointed as a professor, the position would be permanent from the beginning. Regarding exceptions and the procedure for converting fixed-term public service contracts into tenured public service contracts, please refer to Section 86 (2) of the Thuringian Higher Education Act (ThürHG). Section 84 (ThürHG) sets out the general requirements for professorial appointments.

What tasks await you?

Sustainable development entails monitoring and aligning the social and environmental dimensions of current and future challenges, while also considering both their regional/national and international contexts. If this appeals to you, this professorship will provide you with teaching and research opportunities in the field of social science of sustainability in national and international contexts, with a particular focus on the United Nations’ global Sustainable Development Goals (SDGs); https://www.bmz.de/de/agenda-2030. The focus should be on at least one of the social sustainability goals relevant to the social sciences and on the field of ecological sustainability (for example, the impact of climate change on social work/early childhood education, the development and implementation of innovative ideas for climate-conscious social work/early childhood education, green social work/green pedagogy and education for sustainable development).

This professorship involves conducting and further developing courses in all degree programs within the faculty, both on the aforementioned aspects of social/ecological sustainability and on issues in the professor’s own social science profession that are relevant to social work and early childhood education.

In addition, the post requires a commitment to expanding cooperation in teaching, practice and research in a national and international context and collaborating accordingly. The candidate should be willing to design and implement English-language and interdisciplinary courses, actively engage in self-governance and fulfil all other duties in accordance with Section 83 ThürHG. More details can be found at www.fh-erfurt.de.

What can you offer?

  • a university degree in the field of the professorship, preferably in Social Work/Social Pedagogy, Educational Sciences/Pedagogy, Sociology, Political Sciences or a comparable discipline in the social sciences,
  • several years of relevant professional experience at national and/or international level in an area relating to social/ecological sustainability (for example, in the social or environmental sector, NGOs),
  • coverage of social and ecological sustainability goals,
  • independent academic work, research experience and publications in the subject area of the professorship,
  • international academic and/or professional experience to ensure the international nature of the professorship,
  • aptitude for educating students/didactics and skills in media education/didactics/technology as demonstrated by relevant teaching experience,
  • a willingness and ideally some experience in interdisciplinary cooperation,
  • excellent German and English language skills.

The general requirements for professorial appointments apply in accordance with Section 84 ThürHG.

What can we offer you?

  • extensive opportunities to influence and contribute to a new and innovative field,
  • dynamic and innovative colleagues,
  • active support from the faculty and the whole university for your teaching and research projects,
  • a healthy balance between work and family life – you can be flexible with your working hours to a large extent,
  • a centrally located campus in Erfurt, the capital of Thuringia, with attractive residential areas and recreational opportunities.

How to apply:

We hope to see more women in teaching and research at our university and would therefore be particularly pleased to receive applications from female candidates. In this regard, please contact the Equal Opportunities Officer at the University of Applied Sciences Erfurt (email: gleichstellung@fh-erfurt.de) if you have any questions about the application process.

If candidates are equally suitable for the post, preference will be given to people with disabilities.

Should you have any questions, please do not hesitate to contact the Chair of the Appointment Committee, Prof. Dr. Tobias Luck (email: tobias.luck@fh-erfurt.de; phone: +49 361 6700-3236).

Have we aroused your interest? If so, please send your application and supporting documents (curriculum vitae, academic certificates, proof of previous professional experience, references, a list of publications, results of teaching evaluations) by post or email, quoting the reference number S 50, by 31 July 2023 to:

Fachhochschule Erfurt
Dezernat Personal und Recht
Postfach 45 01 55
99051 Erfurt

Email: bewerbung@fh-erfurt.de

Expenses for a personal interview cannot be reimbursed. Please submit only copies of any printed documents as the records of unsuccessful applicants will be destroyed at the end of the recruitment process. If you would like your documents to be returned, please enclose a stamped addressed envelope.

Please note our privacy policy: https://www.fh-erfurt.de/en/ausschreibungen/privacy-policy-for-job-applicants